Finanzierung

Hippotherapie-K® muss in jedem Fall vom behandelnden Arzt verordnet werden und von einer selbständig tätigen Physiotherapeutin mit entsprechenden Zusatzausbildungen und Anerkennung (getrennt für die Behandlung von Kindern und Erwachsenen) durchgeführt werden. Sie wird für erwachsene Patienten mit Multipler Sklerose und für Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen (und allen anderen Einschränkungen, die die IV unter dem Geburtsgebrechen 390 zusammenfasst) von den Kostenträgern (KK/IV) übernommen. Seit dem 1.1.22 besteht auch eine Kostenpflicht der Krankenkassen für Menschen mit einer Cerebralen Parese und Trisomie 21 nach Erreichen des 20. Altersjahres (Wechsel von der IV zur Krankenkasse). Die behandelnde Physiotherapeutin unterstützt Sie beim Erwirken der Kostengutsprache.